Arbeitsrecht & Mediation Berlin -
1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist
unwirksam
2. Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 45.000,00 EUR brutto aufgelöst. (§ 14 KSchG)
3. Die Kündigung des daneben bestehenden Arbeitsverhältnisses als Tarifangestellter ist unwirksam.
Hierzu heißt es in der Pressemitteilun… mehr
