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17. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Unternehmensbereichs Omnisbus der BVG Berlin unwirksam +++ Direktor erhält 45.000 EUR Abfindung und bleibt der BVG erhalten +++ Revision nicht zugelassen +++

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Arbeitsrecht & Mediation Berlin - 1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Unternehmensbereichs Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist unwirksam 2. Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 45.000,00 EUR brutto aufgelöst. (§ 14 KSchG) 3. Die Kündigung des daneben bestehenden Arbeitsverhältnisses als Tarifangestellter ist unwirksam. Hierzu heißt es in der Pressemitteilun… mehr

JuraBlogs - Arbeitsrecht & Mediation Berlin

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